Entschädigung

Wir unterscheiden zwischen den schulischen Trägerschaften, die im Vergleich zu den Vereinen bereits heute von zusätzlichen finanziellen Anreizen (freiwilliger Schulsport) profitieren können, und den Sportvereinen.

Voraussetzung ist in jedem Fall die Anmeldung über Jugend+Sport (J+S) und die Erfüllung der Minimalbedingungen von J+S. Der J+S-Beitrag wird vom Kanton auf einen Pauschalbetrag aufgerundet.

Verein 1)

Pro Kurs mit mindestens 15 Trainings beträgt der Pauschalbetrag*

  • CHF 1150 bei mindestens 60 Minuten Trainingsdauer
  • CHF 1350 bei mindestens 90 Minuten Trainingsdauer


Schule 2)

 Pro Kurs mit mindestens 15 Trainings beträgt der Pauschalbetrag* (analog Freiwilliger Schulsport) 

 

  • CHF 1050 bei mindestens 45 Minuten Trainingsdauer
  • CHF 1350 bei mindestens 90 Minuten Trainingsdauer 


Die Auszahlung der Pauschale* wird jährlich (jeweils nach Schuljahresende) vorgenommen, auf Grundlage des abgerechneten J+S-Angebots, das mit 0712 + Name des Kurses benannt ist (bspw. "0712 TV xy" oder "0712 Schule xy").

*Der Pauschalbetrag kann zur Einhaltung des Budgets entsprechend gekürzt werden.

1) Beitrag J+S (5-20-Jährige): CHF 1.30/Person/60min
2) Beitrag J+S-Schulsport Kindersport (5-10-Jährige): CHF 2.60/Person/60min; Beitrag J+S-Schulsport Jugendsport (10-20-Jährige): CHF 1.30/Person/60min


Ablauf der Auszahlung

  • J+S-Beitrag (80%) nach Abschluss des Angebots
  • 0712-Pauschalbetrag: nach Schuljahresende
  • J+S-Beitrag (20%): Zu Beginn des Folgejahres nach Abschluss des Angebots